Satzung des EFC Horloff Adler in der Fassung vom 21.06.2007
§1 Die Satzung
§1.1 Die Satzung allgemein
Mit Wirkung vom 21.06.2007 tritt die Satzung des EFC Horloff Adler in Kraft.
§1.2 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur auf den jährlich stattfindenden Versammlungen vorgenommen werden und müssen 4 Wochen vor den Versammlungen schriftlich oder mündlich dem Vorstand vorgetragen werden. Eine Satzungsänderung kann nur vorgenommen werden, wenn 51% aller anwesenden Mitglieder des Fanclubs dafür stimmen.
§1.3 Die Bekanntgabe der Satzung
Die Satzung kann jederzeit beim Vorstand eingesehen werden. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, vor Eintritt in den Fanclub die Satzung einzusehen und hat dies auf dem Eintrittsformular zu quittieren, mit seiner Unterschrift erkennt er die Satzung an.
§2 Der Fanclub
Der EFC Horloff Adler wurde am 21.06.2007 von verschiedenen Leuten gegründet, die im Gründungsprotokoll aufgeführt sind.
§3 Das Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§4 Zweck
ist die Unterstützung der SG Eintracht Frankfurt und seiner Fans, insbesondere der Gemeinde Echzell, sowie die Organisation gemeinsamer Aktivitäten (z.B. Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen, Feiern, etc.)
§4.2 Der Fanclub
§5 Der Vorstand
muss aus Mitgliedern des Fanclubs bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung uns muss auf der nächsten Versammlung durch die Mitglieder neu bestimmt werden. Der Vorstand besteht aus:
§5.1 Der Vorstand
- dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden
- dem Kassenwart
- dem Schriftführer
- dem Beisitzer
§5.2 Sämtliche Vorstandsmitglieder
§5.3 Der Vorstand
§ 5.4 Der Verein
§6 Die Aufgaben des Vorstandes
§6.1 Aufgaben des 1. und 2. Vorsitzenden
Der 1. bzw. 2. Vorsitzende hat die Aufgabe, sich um Präsentationen des Fanclubs, den Erhalt des Fanclubs, den Ablauf im Fanclub, die Einhaltung der Satzung, den Ablauf der Versammlungen und die Neuwahlen zu kümmern. In jedem Fall wird er von allen Mitgliedern des Vorstandes unterstützt.
§6.2 Aufgaben des Kassenwartes
Der Kassenwart hat die Aufgabe, sich um Kassenführung und die Buchhaltung (d.h. um die finanziellen Ein- und Ausgaben, Aktualisierung und Korrektheit des Kassenbestandes) zu kümmern. Er verpflichtet sich, alle Aktivitäten schriftlich festzuhalten und haftet für eventuelle Fehlbeträge. Er verpflichtet sich, alle Ausgaben vom Vorstand abzeichnen zu lassen. Der Kassenbericht muss bei jeder jährlichen Versammlung vorliegen und den Mitgliedern vorgetragen werden. Der Vorstand hat das Recht, jederzeit die Kassenführung einzusehen und zu überprüfen.
§6.3 Aufgaben des Schriftwartes
Der Schriftwart hat die Aufgabe, sich um sämtlichen Schriftverkehr im Fanclub, außerhalb des Fanclubs, zu anderen Fanclubs und Vereinen zu kümmern. Auftraggeber ist der Vorstand.
§6.4 Treffen des Vorstandes
Der Vorstand trifft sich in unregelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 8 Wochen um Aktivitäten zu planen.
§6.5 Rückerstattung von Aufwendungen
Finanzielle Aufwendungen, die durch Ämter im Fanclub anfallen, werden nach Überprüfung durch den Vorstand durch den Kassenwart zurückerstattet.
§6.6 Haftung des Vorstandes
Der Vorstand haftet weder finanziell noch persönlich für die Mitglieder des Fanclubs. Jedes Mitglied ist für sein Handeln und Tun selbst verantwortlich und gegebenenfalls persönlich zur Verantwortung zu ziehen.
§7 Die Vereinswahlen
§7.1 Die Wahlen
Die Wahlen werden von dem noch im Amt befindlichen Vorstand organisiert und auf der jeweiligen Jahreshauptversammlung durchgeführt. Es wird nach dem üblichen Mehrheitsprinzip gewählt. Der Vorstand benennt einen Wahlleiter. Das Wahlverfahren, offene oder geheime Wahl, wird von den Mitgliedern von Fall zu Fall selbst entschieden. Ob ein Mitglied die Wahl annimmt, bleibt ihm selbst überlassen. Man darf sich auch selber wählen.
§7.2 Die Amtszeit
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt zwei Jahre, sie können aber jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Die Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, sämtliche Unterlagen, Dokumente, Protokolle, etc. abzuheften und beim Amtswechsel dem Nachfolger zu übergeben.
§7.3 Kassenprüfer
Bei jeder Jahreshauptversammlung sind mindestens 2 Kassenprüfer zu wählen. Die Kassenprüfer gehören nicht dem Vorstand an.
§8 Die Versammlungen
Die Jahreshauptversammlung wird jährlich abgehalten und muss spätestens 4 Wochen vor dem Termin durch den Vorstand bekannt gegeben werden. Zusätzlich treffen sich alle Mitglieder ein zweites Mal im Jahr zu einem gemütlichen Beisammensein.
§9 Die Mitglieder
§9.1 Mitglied
§9.2 Vor der Unterschrift
§9.3 Jedes Mitglied
§9.4 Mitgliedsaufnahme
Fans der SG Eintracht Frankfurt, die gewillt sind, diesem Eintracht-Fanclub beizutreten, können sich vom Vorstand einen Mitgliedsantrag aushändigen lassen. Dieser wird vom Vorstand überprüft und gegebenenfalls genehmigt.
§10 Mitgliedsbeiträge
§10.1 Der monatliche Beitrag
§10.2 Die Höhe der Beiträge
§10.3 Mitgliedanträge
§11 Austritt aus dem Fanclub
Sollte ein Mitglied aus dem Verein austreten wollen, muss es diese schriftliche beim Vorstand tun. Bei Austritt aus dem Fanclub erlöschen jegliche Ansprüche. Eingezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
§12 Satzungsverstöße
Grobe Satzungsverstöße gegen die Satzung können zur Kündigung der Mitgliedschaft führen. Der Vorstand berät über solche Schritte intern und teilt den Mitgliedern den Entschluss auf der Versammlung mit. Der Beschluss muss von 75% des Vorstandes getragen werden.
§13 Allgemeines
§13.1 Gewalt
Der EFC Horloff Adler distanziert sich ausdrücklich von Gewalt.
§14 Auflösung
§14.1 Der Antrag auf Auflösung
Echzell, den 27.02.2008
Vorstandsmitglieder
Lars Billasch Thorsten Schmidt Berndt Noll Herbert Stoll Wolfgang Hellwig
des EFC Horloff Adler muss schriftlich auf der Versammlung gestellt werden. Dabei müssen mindestens 75% der Anwesenden dafür stimmen. Bei Auflösung des Fanclubs wird das Guthaben per Beschluss des Vorstands der Eintracht Frankfurt Fussballschule zugeführt. die bis einschließlich 30.09. gestellt werden, sind rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres gültig. Anträge, die nach dem 30.09. gestellt werden, erlangen erst zum 01.01. des Folgejahres Gültigkeit. kann auf Antrag jederzeit auf den Versammlungen geändert werden. beträgt 1,- € und wird jeweils zu Jahresbeginn eingesammelt. Sollte ein Mitglied mehr als ein Jahr im Verzug sein, so kann es vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.ist für sein Tun selbst verantwortlich.unter die Beitrittserklärung wird jedem neuen Mitglied die Satzung zugänglich gemacht. Den Mitgliedern ist bekannt, dass die Satzung rechtskräftig ist.im EFC Horloff Adler kann jeder werden, unabhängig von Alter, Geschlecht und Nationalität. wird durch den 1. und 2. Vorsitzenden vertreten. Jeder Vorsitzende ist alleine vertretungsberechtigt.ist auf der jährlichern Hauptversammlung zu entlasten.üben Ihre Ämter ohne Vergütung aus.
verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Die Mittel werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwandt.
§4.1 Zweck des EFC Horloff Adler